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Pa­ri­tät in Gre­mi­en

© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

Pa­ri­tät in Gre­mi­en

Ge­schlech­ter­ge­recht be­setzt ­– mit ge­rech­tem Aus­gleich

Aus­ge­wo­gen be­setz­te Gre­mi­en tref­fen aus­ge­wo­ge­ne Ent­schei­dun­gen. Damit sind sie eine we­sent­li­che Mög­lich­keit zur Ge­stal­tung uni­ver­si­tä­rer Struk­tu­ren und ein nach­hal­ti­ger Bei­trag zur Gleich­stel­lung. Alle Ge­schlech­ter müs­sen die glei­chen Mög­lich­kei­ten haben, mit ihren An­lie­gen dort ver­tre­ten zu sein. Denn Gre­mi­en ent­schei­den über die Aus­wahl von Per­so­nen und sind auch Orte des In­for­ma­ti­ons­trans­fers. Alle Gre­mi­en und Kom­mis­sio­nen der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld sol­len zu 50 % mit Frau­en be­setzt sein. Das Pa­ri­täts­ge­bot gilt auch für sämt­li­che Wahl­lis­ten. Das ist im Lan­des­gleich­stel­lungs­ge­setz (LGG) und im Gleich­stel­lungs­kon­zept der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld als kla­res Ziel for­mu­liert. In den letz­ten Jah­ren ist der Frau­en­an­teil in Gre­mi­en deut­lich ge­wach­sen (s.u.). Eine neue Re­ge­lung im 2014 re­for­mier­ten Hoch­schul­ge­setz NRW hat die­sen An­stieg be­güns­tigt. Ge­ra­de Pro­fes­so­rin­nen aber er­le­ben die An­for­de­rung der Ge­schlech­ter­pa­ri­tät oft noch als am­bi­va­lent, weil ihr An­teil in ei­ni­gen Fa­kul­tä­ten unter 50% liegt. Sie über­neh­men also im Ver­hält­nis häu­fi­ger Gre­mi­en­ar­beit als ihre männ­li­chen Kol­le­gen. Das Rek­to­rat hat des­halb ein Ent­las­tungs­mo­dell bei über­pro­por­tio­na­ler Gre­mi­en­ar­beit für Frau­en sowie ein Anreiz-​ und Kom­pen­sa­ti­ons­sys­tem zur Über­nah­me der De­ka­nin­funk­ti­on auf­ge­legt. Die An­ge­bo­te mo­ti­vie­ren nicht nur zur Ver­än­de­rung der Gre­mi­en­zu­sam­men­set­zung. Pa­ri­tät ist selbst­ver­ständ­li­cher ge­wor­den.

Gre­mi­en­be­set­zung Frau­en­an­tei­le 2018

Gre­mi­um Frau­en­an­teil in Pro­zent
Gre­mi­um
Hoch­schul­rat
Frau­en­an­teil in Pro­zent
50%
Gre­mi­um
Rek­to­rat
Frau­en­an­teil in Pro­zent
33% (Pro­rek­to­rat: 50%)
Gre­mi­um
De­ka­na­te
Frau­en­an­teil in Pro­zent
15% (ab 10.2018: 43%)
Gre­mi­um
Senat
Frau­en­an­teil in Pro­zent
50%
Gre­mi­um
De­zer­na­te
Frau­en­an­teil in Pro­zent
46%
Gre­mi­um
Be­ru­fungs­kom­mis­sio­nen
Frau­en­an­teil in Pro­zent
50%

 

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